Bahnstrom-Netznutzung
Zugang zum Bahnstromnetz
Bereits seit 2004 ermöglicht DB Energie allen Kunden den Zugang zum Bahnstromnetz. Damit hat jeder Bahnstromkunde die freie Wahl, von welchem Lieferanten er den Strom zur Versorgung seiner Triebfahrzeuge beziehen möchte.
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DB Energie hat den Netzzugang nach transparenten und allgemein gleichen Regelungen auf der Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) angeboten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von November 2010 sind die Entgelte zur Nutzung des Bahnstromnetzes jedoch nicht nach dem AEG, sondern nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu bilden. Daher werden die Entgelte für den Zugang zum Bahnstromnetz derzeit überarbeitet. Bis zum Abschluss dieser Überarbeitung können wir ihnen daher leider gegenwärtig keine näheren Informationen anbieten.
Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne über das Kontaktformular oder der angegebene Ansprechpartner zur Verfügung.

