Informationen
16,7-Hz-Bahnstrom-Netznutzung
Die notwendigen Formulare können Sie bei Ihrem Ansprechpartner im Vertrieb anfordern.
Die Entgelte für die Nutzung des Bahnstromnetzes sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von November 2010 auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu gestalten. Die Entgelte werden daher derzeit überarbeitet. Die überarbeiteten Unterlagen werden wir ihnen so bald wie möglich wieder an dieser Stelle zur Verfügung stellen.
Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne über das Kontaktformular oder die angegebenen Ansprechpartner zur Verfügung.
