Datenweitergabe

Datenweitergabe

Wir geben Daten nur dann an Dritte weiter, wenn es entweder für die Geschäftsbeziehung erforderlich oder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Für die Abwicklung von Ansprüchen oder die Bearbeitung von Compliance-Vorgängen ist in der Regel eine Weitergabe der Informationen innerhalb des DB-Konzerns an die betroffenen Konzernunternehmen und Organisationseinheiten erforderlich. Auch Behörden können zu den Empfängern von Daten gehören.

Typische Dienstleister, die Daten erhalten, sind IT- und Druckdienstdienstleister oder Call-Center. In der Regel handelt es sich dabei um DB-Konzernunternehmen. Es können aber auch externe Unternehmen sein. Damit diese die Daten ausschließlich in Erfüllung unseres Auftrages verarbeiten, werden sie durch uns entsprechend vertraglich verpflichtet.

Der DB-Konzern ist ein international aufgestellter Konzern mit Gesellschaften innerhalb und außerhalb Europas. Daher kann in bestimmten  Fällen eine Datenübermittlung in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR erforderlich sein. Wir übermitteln Daten in ein Drittland nur weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Betroffenen werden vorab entsprechend informiert. In der Regel schließen wir mit den Empfängern im Drittland so genannte Standarddatenschutzklauseln ab, die angemessene Garantien zum Schutz personenbezogener Daten vorsehen.