Artikel: DB Energie GmbH veröffentlicht Grundsatzerklärung
Die DB Energie GmbH leistet mit ihrer Entwicklung und Bereitstellung von Energie-Infrastruktur einen zentralen Beitrag zur Energiewende der Deutschen Bahn. Daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung für Mensch und Umwelt, der wir gerecht werden wollen. Das zeigt sich nicht zuletzt in einem respektvollen Umgang mit unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern – und durch nachhaltige und transparente Lieferketten.
Mit unserer "Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der DB Energie GmbH" bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Wahrung der Menschenrechte und zur Einhaltung der umweltbezogenen Pflichten regelmäßig öffentlich zum Ausdruck. Ziel ist es, entlang der Lieferketten eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.
Wir übernehmen Verantwortung
Wir als DB Energie GmbH kommen den Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach, in unseren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management unserer Lieferketten zu etablieren. Konkret bedeutet dies, Verantwortung zu übernehmen und sich als Unternehmen für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichten wir auch gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung und beschreiben die unterschiedlichen Maßnahmen, mit denen wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen. Darüber hinaus gehen wir auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben. Zudem legen wir die Erwartungen fest, die wir an uns selbst sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner stellen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.