Wie erhalte ich eine Auskunft über die von mir gespeicherten Daten?

Wie erhalte ich eine Auskunft über die von mir gespeicherten Daten?

Alle Verantwortlichen im DB-Konzern sind verpflichtet, Ihnen zeitnah, kostenfrei und vollumfänglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen. Empfehlenswert ist es,  den Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen, über welche Art von Daten Sie eine Auskunft wünschen. Um eine einfachere Zuordnung und schnelle Beantwortung zu ermöglichen, empfehlen wir , die vorhandenen Vertragsdaten (z.B. Kunden- oder BahnCard-Nummer) mitanzugeben. Sollten Sie eine Auskunft für einen Dritten (z.B. Angehörigen) verlangen, geht das allerdings nur mit einer schriftlichen Einwilligung dieser Person (bitte Vollmacht beifügen). In der Regel erhalten Sie dann Ihre gewünschte Auskunft auf dem Postweg.