Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik im 50 Hz-Netz ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Diese Rolle nimmt die DB Energie GmbH als Betreiber der geschlossenen Verteilnetze in Ihrem Netzgebiet wahr und ist somit für die Installation von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) verantwortlich.
Eine mMe ist in diesem Zusammenhang eine digitale Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Unter einem iMSys ist die Kombination einer modernen Messeinrichtung mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway ermöglicht dabei die datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von mMe in den Datenaustauschprozess zur Energieabrechnung.
Das am 2. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt dabei die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit mMe und iMSys.
Das MsbG gibt hierbei den Ausbaupfad für den Umbau der Messeinrichtungen vor. Verpflichtend mit iMSys ausgestattet werden - über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann auch Letztverbraucher unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen auszustatten.