
Verkauf und Verpachtung von Schienen-Tankstellen
Die DB Energie beabsichtigt Schienentankstellen zu schließen und bietet diese zur Übernahme durch Kauf oder Pacht an.
Die Grundlage für die Abgabe von Schienentankstellen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).