Verkauf und Verpachtung von Schienentankstellen
Die DB Energie beabsichtigt Schienentankstellen zu schließen und bietet diese zur Übernahme durch Kauf oder Pacht an. Die Grundlage für die Abgabe von Schienentankstellen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf
Allgemeine Anfragen
Tankdienste DB Energie
Mistil Kilicarslan
Leiter Vertrieb Tankdienste