Artikel: Festlegung zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 14.02.2019 ein Konsultationsverfahren eröffnet, um den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie langfristig weiterzuentwickeln. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss BK6-19-016 vom 27.06.2022 abgeschlossen.
Somit hat die Beschlusskammer 6 Festlegungen getroffen, wie der Netzzugang vom Bahnstromnetzbetreiber DB Energie ab dem 01.07.2026 zu gewähren sein wird.
Das Beschlussdokument und das angehängte Prozessdokument können über die Internetseite der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur eingesehen werden:
www.bundesnetzagentur.de > Beschlusskammern > Beschlusskammer 6 > Aktuelles
Datei | Beschreibung |
|---|---|
| Einführungsszenario des neuen Netzzugangsmodells (Version 1.1, 22.08.2025) | Enthält die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Festlegung BK6-19-016 und dient als Grundlage für die bevorstehenden Prozessumstellungen. Aktualisiert Version 1.1, 22.08.2025 |
| EDIFACT-Nachrichtenformate (Version 1.1, 22.08.2025) | GPKE-Nachrichtenformate nach dem aktuell gültigen Standard von EDI@Energy mit bahnstromspezifischen Regelungen und Erweiterungen. Aktualisiert Version 1.1, 22.08.2025 |
Anwendungshilfe EDIFACT-Nachrichtenformate (Version 1.0, 22.08.2025) | Anwendungshilfe zur Veröffentlichung der EDIFACT-Nachrichtenformatefür den zukünftigen Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie GmbH. (22.08.2025) |
Klarstellungen zur Festlegung BK6-19-016 der BNetzA. | |
Festlegung Netzzugang - die wesentlichen Kernpunkte |