Artikel: Anpassung der Vergütung für dezentrale Einspeisung ab 01.07.2026
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss der Großen Beschlusskammer Energie unter dem Aktenzeichen GBK-25-02-11 vom 17. Februar 2026 eine neue Festlegung zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung gemäß § 18 StromNEV veröffentlicht. Diese Regelung gilt bundesweit und betrifft alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sowie dezentrale Erzeugungsanlagen.
Die Änderung hat unmittelbare Auswirkungen auf die netzseitige Vergütung der Rückspeisung in das Bahnstromnetz. Sie betrifft ausschließlich die Vergütung auf Netzseite; stromlieferseitige Vergütungen bleiben hiervon unverändert. DB Energie wird die genannte Festlegung vorbehaltlich ihrer Bestandskraft umsetzen und ab dem 1. Juli 2026 in der Bahnstrom-Netznutzungsabrechnung ausschließlich den reduzierten Vergütungssatz für rückgespeiste Energie anwenden.
Die Festlegung regelt eine stufenweise Reduzierung der Vergütungen:
- Ab 1. Juli 2026 erfolgt eine Reduzierung der Vergütung um 50 % gegenüber dem bisher geltenden Satz.
- Ab 1. Januar 2028 wird die Vergütung auf 25 % des ursprünglichen Satzes festgesetzt.
- Nach dem 31. Dezember 2028, dem Ablauf der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), entfällt die Vergütungsregelung vollständig; eine Fortführung ist derzeit nicht vorgesehen.
Für die Rückspeisevergütung gelten künftig die folgenden Werte (ct pro rückgespeister Energie):
- Bis 30.06.2026: 2,730 ct/kWh
- Ab 01.07.2026: 1,365 ct/kWh
- Ab 01.01.2027: 1,365 ct/kWh
- Ab 01.01.2028: 0,683 ct/kWh
- Ab 01.01.2029: 0 ct/kWh
Die vollständige Festlegung finden Sie bei der Bundesnetzagentur:
Für Rückfragen oder Erläuterungen stehen die Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.