Alle Verantwortlichen im DB-Konzern sind verpflichtet, Ihnen zeitnah, kostenfrei und vollumfänglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen. Empfehlenswert ist es, den Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen, über welche Art von Daten Sie eine Auskunft wünschen. Um eine einfachere Zuordnung und schnelle Beantwortung zu ermöglichen, empfehlen wir , die vorhandenen Vertragsdaten (z.B. Kunden- oder BahnCard-Nummer) mitanzugeben. Sollten Sie eine Auskunft für einen Dritten (z.B. Angehörigen) verlangen, geht das allerdings nur mit einer schriftlichen Einwilligung dieser Person (bitte Vollmacht beifügen). In der Regel erhalten Sie dann Ihre gewünschte Auskunft auf dem Postweg.
Es gibt keinen allgemeinen, für alle Leistungen der DB geltenden Datenschutzhinweis, da für verschiedene Leistungen unterschiedliche Konzerngesellschaften verantwortlich sein können und immer nur spezifisch informiert werden kann. So verfügt beispielsweise jede Webseite und jede App über einen eigenen Datenschutzhinweis, der die konkrete Datenverarbeitung abbildet. Zudem gibt es für wichtige Bereiche eigenständige Datenschutzhinweise.
Täglich reisen Millionen Menschen in unseren Bahnen und Bussen und besuchen unsere Bahnhöfe. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen, den Aufenthalt in unseren Fahrzeugen und Örtlichkeiten sicher zu gestalten und betriebliche Abläufe reibungslos zu gewährleisten. Neben dem Einsatz von geschultem Personal sowie der Ausgestaltung baulicher Gegebenheiten setzen wir hierzu auch Videotechnologie ein. Diese erfüllt zum einen betriebliche Zwecke wie die Sicherstellung des täglichen Betriebs, z.B. Zugabfertigung und Reisendenlenkung. Zum anderen möchten wir mit dem Einsatz von Videotechnologie das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Kunden, Besucher und Mitarbeiter stärken und möglichen Straftaten vorbeugen. Videoüberwachung stellt eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Sicherheitsprogramm dar. An den Bahnhöfen erfolgt zur Aufklärung von Straftaten die Aufzeichnung der Videodaten durch die Bundespolizei, nicht durch die Deutsche Bahn. Der Regionalverkehr wird von den Ländern organisiert und bestellt. Wenn der Besteller eine Videoüberwachung für erforderlich und verhältnismäßig erachtet, verpflichtet dieser das Verkehrsunternehmen zur Videoüberwachung. Ereignisfallbezogen werden den Strafverfolgungsbehörden die Aufzeichnungen zum Zweck der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Der Einsatz von Videotechnologie bei Unternehmen der Deutschen Bahn erfolgt nach datenschutzrechtlicher Prüfung nur, wenn ansonsten kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Jede Videoüberwachung unterliegt einer eigenen Betrachtung und wird erst nach Einhaltung festgelegter Maßnahmen und einer Risikoanalyse freigegeben. Notfalls werden Kameras auch wieder demontiert. Damit stellen wir sicher, dass niemand unverhältnismäßig überwacht wird.
Wenn Sie einen Vertrag mit uns geschlossen haben, geben wir Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn es aufgrund der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Wenn wir Dienstleister einsetzen wie z.B. Callcenter, um die mit Ihnen geschlossenen Verträge durchzuführen, müssen wir die Daten an diese weitergeben. Damit diese die Daten ausschließlich in Erfüllung unseres Auftrages verarbeiten, werden sie durch uns entsprechend vertraglich verpflichtet und kontrolliert. Im Übrigen geben wir Daten nur weiter, wenn es zur Erfüllung der vereinbarten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben.
Es lässt sich nicht pauschal beantworten, welche Daten welche App erhebt und verarbeitet. Sie finden aber in den Datenschutzhinweisen der jeweiligen App eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung. Eine weitergehende Datenverarbeitung oder gar ein Datenverkauf findet durch die Deutsche Bahn nicht statt.