Preise für Mehr- und Mindermengen

Artikel: Preise für Mehr- und Mindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. Bei DB Energie wird nach dem VDN-Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ kalendermonatlich nach dem SLP-Monatsmarktpreis (MMP) abgerechnet. Der BDEW veröffentlicht die Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung auf seiner Webseite. Damit kommen die folgenden vom BDEW veröffentlichten Preise zur Anwendung:

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