Weitergabe der EEG-Senkung

Artikel: Weitergabe der EEG-Senkung

Ab dem 01.07.2022 geben wir die vom Gesetzgeber beschlossene Absenkung der EEG-Umlage an unsere Kunden weiter.
Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 wird daher die EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh (regulärer Satz, ohne USt bzw. 4,43 ct/kWh inkl. USt) auf 0,000 ct/kWh abgesenkt.

Bei Verbrauchsstellen mit monatlichen Abschlägen und einer Jahresrechnung (SLP-Entnahmestellen) wird die auf 0,000 ct/kWh abgesenkte EEG-Umlage in der Jahresabschlussrechnung automatisch für Verbräuche in dem Lieferzeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022 zeitanteilig berücksichtigt. Der Bruttobetrag der monatlichen Abschlagszahlung wird nicht angepasst.

Bei monatlichen Abrechnungen (RLM-Entnahmestellen) wird die auf 0,000 ct/kWh abgesenkte EEG-Umlage für den Lieferzeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022 in den monatlichen Abrechnungen automatisch berücksichtigt.