Grundsätzlicher Ablauf eines Netzanschlussbegehrens
Zur Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses benötigen wir von Ihnen eine Versorgungsanfrage über unser Netzanschlussportal. Dort teilen Sie uns Ihre Kontakt- und Objektdaten sowie weitere Details zu Ihrem Vorhaben mit, die uns dann die Möglichkeit geben die Realisierbarkeit Ihres Vorhabens zu prüfen.
Im Verlauf der Antragstellung erhalten Sie, in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben, Informationen zu dafür benötigten Unterlagen wie zum Beispiel Lagepläne. Die genannten Unterlagen stellen Sie uns über das Netzanschlussportal zur Verfügung.
Beachtung der unterschiedlichen Spannungen
Anmeldung Ihrer geplanten Anlage und Bestätigungen im Kundenportal

Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Anlage ist die Anzeige über den beabsichtigten Netzanschluss im Netzanschlussportal durch Einreichung erster (Planungs-)unterlagen wie z.B. installierter Anlagenleistung, Anlagenart, Lageplan etc.
Entweder Sie stellen selbst ein Netzanschlussbegehren an uns oder Sie beauftragen Ihr Installateursunternehmen oder ihren Elektroplaner, Ihren Netzanschluss anzumelden. Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail und ggfs. eine Aufforderung zusätzliche Bestätigungen und zusätzliche Angaben zu tätigen. Diese zusätzlichen Bestätigen müssen Ihrerseits erfolgen, bevor wir den Antrag bearbeiten.
Bei der Beantragung Ihres Anschlussbegehrens müssen Sie angeben, ob Sie einen 50-Hz- oder 16,7-Hz-Netzanschluss benötigen.
Hinweis: Ihre Erzeugungsanlage hat die richtige Spannung und Frequenz zu liefern.
Die benötigten Informationen zur Prüfung Ihres Vorhabens unterscheiden sich in Abhängigkeit von Art- und Größe der anzuschließenden Anlagen, sowie im Hinblick auf das Stromnetz an das angeschlossenen werden soll.
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen genau benötigt werden:
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50 Hz Niederspannung |
Zusätzlich bei EE-Anlagen oder Speichern:
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50 Hz Mittelspannung |
Zusätzlich bei EE-Anlagen und Speichern:
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16,7 Hz Mittelspannung |
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16,7 Hz |
Zusätzlich bei EE-Anlagen und Speichern:
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16,7 Hz |
Zusätzlich bei EE-Anlagen und Speichern:
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Prüfung der Unterlagen

Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und nehmen bei Rückfragen sowie ergänzend benötigten Unterlagen und Informationen Kontakt mit Ihnen über das Kundenportal auf.
Netzverträglichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Sobald uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, wird durch uns die Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Anlage an unser Stromnetz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Anlage geprüft.
Neben der technischen, wird auch die wirtschaftliche Realisierbarkeit geprüft.
Erstellung und Bereitstellung der Verträge im Kundenportal

Nachdem die notwendigen Detailabstimmungen zum Netzanschluss abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns die Verträge. In diesen nennen wir Ihnen den möglichen Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt.
Bestätigung der Verträge im Kundenportal

Eine Reservierung/Vorhaltung der Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt erfolgt erst mit Abschluss des Vertrages und ist in der Regel maximal drei Jahre gültig.
50-Hz | Bei 50Hz Anträgen sind der Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag im Kundenportal zu bestätigen.
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16,7-Hz Kleinanlagen | Bei 16,7 Hz Kleinanlagen werden individuell gestaltete Netzanschluss- und Netznutzungsverträge über das Kundenportal abgeschlossen. Die Verträge sind vom Antragsteller im Kundenportal zu bestätigen. Ist der Antragsteller nicht Anschlussnehmer, ist dementsprechend bei Antragsstellung eine Vollmacht vorzulegen. |
16,7-Hz Erzeuger | Bei 16,7 Hz EE-Anlagen werden individuell gestaltete Netzanschluss- und Netznutzungsverträge über das Kundenportal abgeschlossen. Die Verträge sind vom Antragsteller im Kundenportal zu bestätigen. Weicht der Antragsteller vom Anschlussnehmer ab, ist bei Antragsstellung eine Vollmacht des Anschlussnehmers vorzulegen. |
Installationsanmeldung und Einreichung weiterer Unterlagen bei Mittelspannung- und Hochspannungsanschlüssen

Es folgt die Installationsanmeldung durch den Elektroinstallateur im Installateurportal und die Einreichung weiterer Unterlagen bei Mittelspannung- und Hochspannungsanschlüssen.
Mit der Installationsanmeldung sind für EE-Anlagen (z.B. PV-Anlagen) folgende Unterlagen einzureichen:
50-Hz | Ausgefüllte Vordrucke der aktuellen VDE-AR N 4105
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Im Verlauf der Planung, des Baus und der Inbetriebnahme sind zudem bei EE-Anlagen (z.B. PV-Anlagen) weitere Unterlagen gemäß den VDE Anwendungsrichtlinien VDE AR-N 4110 und 4120 und den darin hinterlegten Zeitschienen einzureichen. Die Unterlagen kann der Installateur im Installateursportal oder der Antragsteller im Kundenportal hochladen:
50-Hz Mittelspannung 16,7-Hz Mittelspannung | Ausgefüllte Vordrucke der aktuellen VDE-AR N 4110
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16,7-Hz Hochspannung | Ausgefüllte Vordrucke der aktuellen VDE-AR N 4120
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Jährliche Abfrage zum Stand Ihres Projektfortschritts
Wir werden uns künftig einmal pro Jahr bei Ihnen erkundigen, wie der Bau Ihrer Anlage voranschreitet und wann die Inbetriebnahme geplant ist. Bitte informieren Sie uns auf unsere Aufforderung hin, ob Sie weiterhin den Anschluss benötigen und wie der aktuelle Projektstatus ist. Diese Aufgabe wird Ihnen bequem über das Kundenportal bereitgestellt.
Gerne können Sie uns auch ohne Aufforderung auf dem Laufenden halten und informieren. Insbesondere, wenn es zu langfristigen Verzögerungen oder sogar zum Abbruch des Vorhabens kommt, wäre eine zeitnahe Mitteilung hilfreich.
Fertigstellungsmeldung durch den Elektroinstallateur im Installateurportal

Vor der Inbetriebnahme Ihres Anschlusses benötigen wir noch die Fertigstellmeldung Ihrer elektrischen Anlage durch das von Ihnen beauftragte Installateursunternehmen im Netzanschlussportal (Installateursportal).
Beim Anschluss von EE-Anlagen mit einer Leistung > 100kVA ist zudem das „Stammdatenblatt Redispatch“ einzureichen.
Zählersetzung

Nachdem das von Ihnen beauftragte Installateursunternehmen die Fertigstellung Ihres Netzanschlusses bei uns angezeigt hat, kann der Zähler eingebaut werden.
Hinweis zu EE-Anlagen:
Die Vergütung der EE-Anlagen im geschlossenen Verteilnetz der DB Energie erfolgt durch den vorgelagerten Netzbetreiber, den wir Ihnen nennen. Mit diesem Netzbetreiber müssen Sie das Messkonzept, das zur Anwendung kommen soll, abstimmen.
EE-Anlagen sind immer im Marktstammdatenregister zu registrieren (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Ohne Anmeldung kann keine Vergütung erfolgen. Als Netzbetreiber müssen wir bei DBE prüfen, ob das was angemeldet wurde der Anlagenleistung entspricht.
Anleitungen für Anträge über das Netzanschlussportal
Hier finden Sie detaillierte Anleitungen zu den verschiedenen Antragsmöglichkeiten im Netzanschlussportal der DB Energie. Schritt für Schritt erklären wir Ihnen den Ablauf, damit Ihr Antrag schnell und unkompliziert bearbeitet werden kann.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Unterscheidung zwischen 50-Hz und 16,7-Hz.
Ihre Fragen, unsere Antworten auf einen Blick
Wann kann ich eine Anlage an das 16,7-Hz-Netz anschließen?

Für einen Anschluss an das 16,7-Hz-Netz benötigen Sie einen Wechselrichter, der die Frequenz 16,7-Hz liefert und bei der DB zugelassen ist. Zudem müssen Sie eine Spannung von 15kV oder 110kV liefern.