Projekt Infrastruktur für das Akku-Netz Schleswig-Holstein

Artikel: Projekt Infrastruktur für das Akku-Netz Schleswig-Holstein

Künftig werden in Schleswig-Holstein Akkutriebzüge die Dieseltriebzüge im Nahverkehr auf mehreren Strecken im Akku-Netz ersetzen. Dafür sorgen DB Energie und DB Netz für die Infrastruktur zur Energieversorgung sowie zum Nachladen der Züge und schaffen damit die Voraussetzung für den Einsatz der Akku-Züge. In Schleswig-Holstein werden durch DB Energie und DB Netz zum ersten Mal Strecken im Nahverkehr auf eine neue Art elektrifiziert: Oberleitungsinseln sollen in Schleswig-Holstein ab Dezember 2023 in Betrieb gehen. Statt der durchgängigen Elektrifizierung jedes Gleiskilometers ist mit der neuen Technologie lediglich die Elektrifizierung kurzer Streckenabschnitte nötig. Die Antriebsenergie wird aus Ladeunterwerken von DB Energie eingespeist. Durch das nur einige hundert Meter bis wenige Kilometer kurze Stück Oberleitung können umweltschonende Akku-Züge im Regionalverkehr eingesetzt werden, wo bislang Diesel-Triebwagen fahren. Bahnstrom treibt die Akku-Züge an und lädt zugleich ihre Batterien für das Vorankommen im nicht elektrifizierten Abschnitt.
Die Oberleitungsinseln und Ladeunterwerke werden im Auftrag des Landes und der Nahverkehrsgesellschaft von DB Energie und DB Netz in Heide, Husum und Tönning an der Westküste Schleswig-Holsteins errichtet. In Flensburg, Kiel, Bad Oldesloe und Büchen sollen darüber hinaus bestehende Oberleitungen ausgebaut werden. Die geringen Teil- und Ergänzungselektrifizierungen ermöglichen die Umstellung von Diesel auf elektrischen Betrieb auf ca. 480 km Streckennetz.

Folgende Arbeiten sind im Detail vorgesehen:
Errichtung von Oberleitungsinselanlagen mit einem Ladeunterwerk der DB Energie:

  • Elektrifizierung der Gleise 1, 3 und 5 im Bahnhof Husum
  • Elektrifizierung der Gleise 1 und 2 im Bahnhof Tönning
  • Elektrifizierung der Gleise 4 und 5 im Bahnhof Heide (Holst)

Zeitplan:
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Planungsphase. Ein Planrecht für die Errichtung der Oberleitungsinselanalgen ist nicht notwendig, da für das Projekt das Planungsbeschleunigungsgesetz greift. Dieses Gesetz ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Ziel entworfen und vom Bundestag verabschiedet worden, Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur zu beschleunigen. Die Oberleitungsinseln sollen in Schleswig-Holstein ab Dezember 2023 in Betrieb gehen.