Videoüberwachung

Videoüberwachung

Und nicht zuletzt betreibt die DB Energie GmbH, respektive die Deutsche Bahn AG, Videoüberwachung auf vereinzelten DB-Liegenschaften und an DB-Gebäuden sowie in den Zügen des Regionalverkehrs und in ausgewählten Bahnhöfen. Auf ausgewählten Bahnhöfen kommen zudem anlassbezogen sogenannte Bodycams zum Einsatz.

Dies geschieht zum einen zu eigenen Zwecken, nämlich der Wahrung des Hausrechts, der Sicherheit unserer Kunden und Beschäftigten und zur Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer. Rechtsgrundlage ist hier das überwiegende berechtigte Unternehmensinteresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO i.V.m. § 4 BDSG. Bei der Videoüberwachung von Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse.

Zum anderen erfolgt die Videoüberwachung aber auch zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit, dann in der Regel in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Rechtsgrundlage für die Beobachtung und Aufzeichnung durch die Bundespolizei ist das Bundespolizeigesetz.

Die vollständigen Datenschutzinformationen zur Videoüberwachung finden Sie auf der Webseite der jeweils verantwortlichen Stelle.