Was muss ich zur Videoüberwachung der DB wissen?

Was muss ich zur Videoüberwachung der DB wissen?

Täglich reisen Millionen Menschen in unseren Bahnen und Bussen und besuchen unsere Bahnhöfe. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen, den Aufenthalt in unseren Fahrzeugen und Örtlichkeiten sicher zu gestalten und betriebliche Abläufe reibungslos zu gewährleisten. Neben dem Einsatz von geschultem Personal sowie der Ausgestaltung baulicher Gegebenheiten setzen wir hierzu auch Videotechnologie ein. Diese erfüllt zum einen betriebliche Zwecke wie die Sicherstellung des täglichen Betriebs, z.B. Zugabfertigung und Reisendenlenkung. Zum anderen möchten wir mit dem Einsatz von Videotechnologie das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Kunden, Besucher und Mitarbeiter stärken und möglichen Straftaten vorbeugen. Videoüberwachung stellt eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Sicherheitsprogramm dar. An den Bahnhöfen erfolgt zur Aufklärung von Straftaten die Aufzeichnung der Videodaten durch die Bundespolizei, nicht durch die Deutsche Bahn. Der Regionalverkehr wird von den Ländern organisiert und bestellt. Wenn der Besteller eine Videoüberwachung für erforderlich und verhältnismäßig erachtet, verpflichtet dieser das Verkehrsunternehmen zur Videoüberwachung. Ereignisfallbezogen werden den Strafverfolgungsbehörden die Aufzeichnungen zum Zweck der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt. Der Einsatz von Videotechnologie bei Unternehmen der Deutschen Bahn erfolgt nach datenschutzrechtlicher Prüfung nur, wenn ansonsten kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Jede Videoüberwachung unterliegt einer eigenen Betrachtung und wird erst nach Einhaltung festgelegter Maßnahmen und einer Risikoanalyse freigegeben. Notfalls werden Kameras auch wieder demontiert. Damit stellen wir sicher, dass niemand unverhältnismäßig überwacht wird.