Verträge Bahnstrom
Verträge bezüglich des Zugangs zum 16,7 Hz Bahnstromnetz der DB Energie
Eisenbahnverkehrsunternehmen können im Bahnstromnetz Verträge mit Stromlieferanten ihrer Wahl abzuschließen. Voraussetzung dafür sind die Netzzugangsverträge mit dem Bahnstromnetzbetreiber (BNB).
Wenn Sie Verträge zum Netzzugang abschließen möchten, wenden Sie sich gerne an die angegebenen Ansprechpartner. Bitte füllen Sie zur Vertragsvorbereitung das unter den jeweiligen Verträgen verfügbare "Kontaktdatenblatt für Marktpartner" aus, oder verwenden Sie Ihr vorhandenes Kontaktdatenblatt. Sie erreichen die Netzdienste auch unter der Email vertraege-nb-16.7hz@deutschebahn.com
Zum 01.07.2026 tritt das Netzzugangsmodell nach Beschluss der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Bahnstromnetz-Zugangsprozesse vom 27.6.2022 (BK6-19-016) in Kraft. Im Zuge dessen sind neue Netzzugangsverträge nach den unten stehenden Vertragsmustern erforderlich.
Bahntrom-Netzzugangsverträge ab 01.07.2026
Zur Abwicklung der Liefermonate bis einschließlich Juni 2026 bleiben bestehende Netzzugangsverträge relevant. Diese Vertragsmuster sind unten zu finden.
Verträge und Anlagen zum Bahnstrom-Netzzugang für Liefermonate bis einschließlich Juni 2026
Ergänzende Informationen und Formulare
Informationen zum Datenaustausch
Der Datenaustausch im Rahmen vom Netzanschlussnutzungsvertrag findet im Bahnstromnetz seit dem 01.11.2015 ausschließlich mit XML-Nachrichten statt. Die hierfür notwendigen Regelungen werden vom BNB veröffentlicht. Klicken Sie hier, um zu den Nachrichtenformaten zu gelangen.