Netzanschlussportal

Netzanschlussportal

Netzanschluss beantragen

Neuen Netzanschluss oder Änderungen am Netzanschluss beantragen

Hier können Sie einen Stromanschluss inkl. Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen, baulich bedingten Änderungen an Ihrem Netzanschluss sowie Änderungen oder Außerbetriebnahmen von Verbrauchsgeräten beantragen.

Kundenportal

Im Kundenportal können Sie sich registrieren, sowie Ihre aktiven Vorgänge zum Netzanschluss einsehen und Ihre Kontaktdaten ändern. Außerdem können Sie Anträge für Ein- und Auszüge stellen.

Installateurportal

Im Installateurportal können Sie Ihre Anträge schnell und unkompliziert einreichen und nachverfolgen. Um dieses nutzen zu können, müssen Sie Ihren Fachbetrieb einmalig registrieren. Installationsarbeiten müssen grundsätzlich durch einen, bei einem öffentlichen Netzbetreiber zugelassenen Installateur ausgeführt werden. Die für Ihren Fachbetrieb tätigen, zugelassenen Installateure bedürfen einer persönlichen Akkreditierung der DB Energie GmbH.

Hinweise für Installateure

Akkreditierung als eingetragener Elektroinstallateur bei der DB Energie GmbH

Um als eingetragener Elektroinstallateur Installations- oder Fertigstellmeldungen abzugeben, Verplombungen, Zählereinbau, Ausbau oder Wechsel zu beantragen, benötigen Sie einen Zugang zum Installateurportal des Netzanschlussportals. Der Zugang erfolgt jeweils über den Account des Fachbetriebes.

Innerhalb eines Fachbetriebes können mehrere Installateure eingetragen werden, ein Installateur ist Pflicht. Dieser muss dann durch die DB Energie GmbH akkreditiert werden um o.g. Tätigkeiten im Installateurportal auszuführen.Hinweis: Um Installations- und Fertigstellmeldungen abzugeben muss der Anschlussnehmer/Antragsteller eines Netzanschlussbegehrens den von ihm beauftragten Fachbetrieb im Kundenportal auswählen, Sie müssen diese Auswahl dann im Installateurportal bestätigen.Hinweis: Bitte legen Sie zuerst einen Installateuraccount an. Nur so können Sie anschließend im Kundenportal Anträge stellen. Wird zuerst ein Kundenaccount erstellt, ist eine nachträgliche Registrierung als Installateur nicht mehr möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das NAP-Anwenderportal unter dbe.nap.am@deutschebahn.com.  

Schritt für Schritt

Schritt 1: Registrierung Fachbetrieb

Einmalige Registrierung Ihres Fachbetriebs (bei größeren Betrieben macht es Sinn diese mehrfach mit dem jeweiligen Regionalbereich anzulegen um die spätere Bearbeitung effizienter zu gestalten).

Jetzt Fachbetrieb registrieren!

Schritt 2: Registrierung Elektrofachkraft

Registrierung der Elektrofachkraft mit Upload der entsprechenden Zertifizierung.

Jetzt Elektrofachkraft registrieren! 

Schritt 3: Akkreditierung

Freischaltung/Akkreditierung durch die DB Energie GmbH

Welche Zertifikate muss ich als Fachkraft einreichen um mich eintragen zu lassen?

DB-externe Installateure

In der Regel sind DB Externe Installateure bereits bei ihrem Heimat-VNB registriert. Daher ist es nicht mehr notwendig sämtliche Zertifikate wie Meisterbrief, Sicherheitsschein, etc. hochzuladen. Es genügt der Upload des Eintragungsnachweises beim Heimat-VNB. Zertifizierungsnummer und die Gültigkeit ist hierbei anzugeben. DB Energie übernimmt die Gültigkeit und informiert vor Ablauf darüber, dass ein neues Dokument hochgeladen werden muss.

DB-interne Installateure

Hier benötigen wir lediglich einen Nachweis über die Benennung als EFK (Elektrofachkraft) innerhalb der DB. Als Nachweisdokument bitten wir das nachstehende zu verwenden. Wichtig: Die Eintragung auf Grundlage des EFK-Nachweises berechtig lediglich innerhalb des DB-Konzerns als eingetragene Elektrofachkraft aufzutreten. Außerhalb der DB ist diese Art der Eintragung ungültig.

Ende des Expander-Inhaltes
Allgemeine Informationen zu geschlossenen Verteilernetzen der DB Energie

Bei den 50 Hz-Verteilernetzen der DB Energie GmbH handelt es sich nicht um Netze der allgemeinen Versorgung, sondern um geschlossene Verteilernetze, die in erster Linie dem Zwecke der Versorgung von Anlagen und Einrichtungen von mit der DB Energie GmbH verbundenen Schienenbahnunternehmen dienen.

Erweiterungen und Änderungen von elektrischen Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind der DB Energie GmbH mitzuteilen und bedürfen der vorherigen Zustimmung, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder dadurch die Gefahr von störenden Rückwirkungen entstehen kann. Nähere Einzelheiten hierzu regeln die Technischen Anschlussbedingungen.

Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen nach den anerkannten Regeln der Technik durch den zuständigen Anlagenbetreiber des EIU bestimmt.

Der zuständige Anlagenbetreiber des EIU oder dessen Beauftragter schließen die elektrische Anlage über den Netzanschluss an das Netz an und nehmen den Netzanschluss in Betrieb. Die elektrische Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in den Technischen Anschlussbedingungen definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der nachfolgenden Anlage, andernfalls bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen, darf nur durch den zuständigen Anlagenbetreiber des EIU oder mit seiner Zustimmung durch einen Elektrofachbetrieb in Betrieb genommen werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur einen Elektrofachbetrieb in Betrieb gesetzt werden.

Ende des Expander-Inhaltes
Arbeiten an elektrischen Energieanlagen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Alle Arbeiten an elektrischen Energieanlagen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) dürfen nur in Abstimmung mit dem zuständigen Anlagenbetreiber des EIU durchgeführt werden. Die Form der Abstimmung legt der Anlagenbetreiber je nach Art und Umfang der Arbeiten fest. Für die Arbeiten ist ein Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100 zu beauftragen.

Elektrische Energieanlagen der EIU dürfen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers eingetragenen Installateur errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden. Sie dürfen nur von Elektrofachkräften (Efk) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet, geändert oder instandgehalten werden.

Bei Arbeiten an Anlagen der EIU sind neben den allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik u.a. folgende bahnspezifische Gesetze, Verordnungen und Regelwerke zu beachten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
  • Eisenbahnbetriebsordnung (EBO)
  • Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)
  • Technische Anschlussbedingungen der DB Energie GmbH
  • Ril 954.01 - Elektrische Energieanlagen
  • Ril 954.02 - 50 Hz-Elektrizität beziehen, abgeben, abrechnen
  • Ril 997.02 - Oberleitungsanlagen, Rückstromführung, Bahnerdung und Potentialausgleich
  • Ril 178.01 - Stromkreuzungsrichtlinien (SKR 2000)
  • Ril 819.2101 - Kabel, Planung von Kabeltrassen
  • Richtlinien für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen aller Art, insbesondere Ril 809 und 813
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Eisenbahnunfallkasse (EuK), insbesondere GUV-V A3
Ende des Expander-Inhaltes

Kontaktieren Sie uns

Bei technischen Problemen steht Ihnen unser Anwendungsmanagement zur Verfügung.

Anwendungsmanagement

DB Energie GmbH