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Festlegung zum Netzzugang und Konsultation zur Marktkommunikation
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur von Juni 2022 werden die Abläufe beim Zugang zum Bahnstromnetz völlig überarbeitet und es entstehen neue Kommunikationswege zwischen den Marktpartnern.
Unten finden Sie die Festlegung BK6-19-016 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur. Außerdem erhalten Sie alle Informationen rund um die neuen Kommunikationswege zum zukünftigen Netzzugangsmodell. Die relevanten Dokumente der anzuwendenden Nachrichtenformate können hier abgerufen werden.