Festlegung zum Netzzugang und Konsultation zur Marktkommunikation
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur von Juni 2022 werden die Abläufe beim Zugang zum Bahnstromnetz völlig überarbeitet und es entstehen neue Kommunikationswege zwischen den Marktpartnern.
Unten finden Sie die Festlegung BK6-19-016 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur. Außerdem erhalten Sie alle Informationen rund um die neuen Kommunikationswege zum zukünftigen Netzzugangsmodell. Die relevanten Dokumente der anzuwendenden Nachrichtenformate können hier abgerufen werden.
Festlegung zur Regelung des Zugangs zum Bahnstromnetz
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 14.02.2019 ein Konsultationsverfahren eröffnet, um den Zugang zum Bahnstromnetz der DB Energie langfristig weiterzuentwickeln. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss BK6-19-016 vom 27.06.2022 abgeschlossen.
Somit hat die Beschlusskammer 6 Festlegungen getroffen, wie der Netzzugang vom Bahnstromnetzbetreiber DB Energie ab dem 01.07.2026 zu gewähren sein wird.
Das Beschlussdokument und das angehängte Prozessdokument können über die Internetseite der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur eingesehen werden:
www.bundesnetzagentur.de > Beschlusskammern > Beschlusskammer 6 > Aktuelles
Datei | Beschreibung |
---|---|
Festlegung Netzzugang - die wesentlichen Kernpunkte |
Konsultation Marktkommunikation
Durch die Festlegung der BK6-19-016 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur von Juni 2022 entstehen neue Kommunikationswege zwischen den Marktpartnern. Für diese Kommunikationswege muss passend zum zukünftigen Netzzugangsmodell eine Konsultation bzgl. der anzuwendenden Nachrichtenformate durchgeführt werden.
Die initialen Konsultationsdokumente und -dateien finden Sie unten als Zip-Datei, sie beinhaltet folgendes:
- Konsultationsdokument:
Das Dokument dient dazu, die Regelungen und Nachrichtenformate für den elektronischen Datenaustausch im Bahnstromnetz der DB Energie GmbH zu erläutern. - XSD-Schema Dateien:
Definiert die Art und Struktur der enthaltenen Elemente und Attribute der anzuwendenden Nachrichtenformate und ermöglicht eine Validierung. - Anwendungshandbücher:
In den Anwendungshandbüchern werden die Regeln für die Semantik der Nachricht veröffentlicht. Inhalt der Anwendungshandbücher soll die Darstellung von den zu übertragenden Informationen sein. Damit wird eine Übersicht über Elemente, detaillierte Beschreibung wie Muss-Felder/optionale Felder, maximale Zeichenanzahl und vorgegebene Inhalte als Auswahlmöglichkeit für Elemente geliefert. - Beispielnachrichten:
Die Beispielnachrichten sind ohne Gewähr der Richtigkeit und Vollständigkeit, sie dienen ausschließlich zur Visualisierung der Nachrichtenformate. - Kommunikationsrichtlinie:
Die in der Richtlinie definierten Regeln finden Anwendung auf die Marktprozesse zwischen den Marktpartnern im Bahnstromnetz.
Wir freuen uns auf Ihre Stellungnahmen und aktive Teilnahme an der Konsultation. Bitte senden Sie Ihre Stellungsnahmen
bis Freitag, 12.05.2023
an die E-Mail-Adresse: netzzugang-bahnstrom@deutschebahn.com.
Die DB Energie GmbH behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der DB Energie GmbH zu veröffentlichen.
Für alle Fragen die Konsultation betreffend stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail netzzugang-bahnstrom@deutschebahn.com oder telefonisch unter 069 265-40476 zur Verfügung.
Datei | Beschreibung |
---|---|
Vortragsunterlagen zur Konsultation Marktkommunikation | |
Anschreiben zur Veröffentlichung der Konsultationsdokumente Marktkommunikation (16.03.2023) | |
Download Konsultationsdokument, Schema-Dateien, Anwendungshandbücher, Beispiele | ZIP-Datei mit Konsultationsdokument, Schema-Dateien, Anwendungshandbüchern, Beispielnachrichten und Kommunikationsrichtlinie |