
Festlegung zum Netzzugang und Konsultation zur Marktkommunikation
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur von Juni 2022 werden die Abläufe beim Zugang zum Bahnstromnetz völlig überarbeitet und es entstehen neue Kommunikationswege zwischen den Marktpartnern.
Unten finden Sie die Festlegung BK6-19-016 der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur. Außerdem möchten wir mit Ihnen die neuen Kommunikationswege passend zum zukünftigen Netzzugangsmodell konsultieren. Die relevanten Dokumente zur Konsultation bzgl. der anzuwendenden Nachrichtenformate können hier abgerufen werden.